Pressemitteilung 4.9.2016
Seeadlerschutz Schlei e.V. erstattet erneut Anzeige gegen Windparkbetreiber in Loose wegen wiederholter Verstöße gegen die Genehmigungsauflagen
Unser Verein hat am heutigen Tage erneut Anzeige gegen die Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee Betriebs GmbH & Co. KG bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde erstattet. Grund ist der wiederholte Verstoß gegen die Genehmigungsauflagen, speziell gegen die Artenschutzbestimmungen. Demnach Verstoßen die Betreiber gegen die Betriebsbeschränkungen, die unter 2.5.1ff ihrer Genehmigung für jede einzelne der vier Windkraftanlagen deutlich formuliert sind.
(Bescheid Az. LLUR 7512/7517 – G20/2014/044 + 045 + 046 + 047)
Hier ist klar geregelt, dass bei bestimmten Witterungsbedingungen in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, aufgrund des Fledermausschutzes abgeschaltet werden muss. Diese Witterungsvoraussetzungen waren an mehreren Tagen gegeben:
- Windgeschwindigkeit in Gondelhöhe weniger als 6m / s
- Niederschlagsfreiheit
- Lufttemperatur höher als 10 Grad
Während sich der Betreiber der Windkraftanlage der benachbarten Ilewind GmbH & Co. KG durch ein installiertes Warnsystem mit automatisierter Abschaltelektronik stets an diese auch für seine Anlage geltende Bestimmung hält, ignorieren die Betreiber der anderen vier WKA dies skrupellos und lassen ihre Anlagen so zu Mördermaschinen werden. Mit dieser Missachtung der Genehmigungsauflagen zeigen die Betreiber erneut, dass ihnen der Artenschutz völlig egal ist.
Ob ein heruntergerissener, besetzter Nistkasten, überfahrene Amphibien, zerstörte Nester stark geschützter Vogelarten, Störungen in der Brut- und Setzzeit, Arbeiten trotz des verhängten Baustopps immer und immer wieder – die Liste der Verstöße ist lang.
Die Auflage zum Schutze der Fledermäuse gilt in der Zeit vom 15. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres. Die in dieser Zeit besonders aktiven Fledermäuse sind durch die Windkraftanlagen unter den oben aufgeführten Witterungsbedingungen signifikant gefährdet und sterben direkt an den Anlagen durch Erschlagen an den Rotorblättern oder durch das sogenannte Barotrauma einen qualvollen Tod. Letzteres ist bedingt durch Verwirbelungen. Durch den folgenden Druckabfall hinter den Rotorblättern zerplatzen den Flugkünstlern die Lungen und weitere innere Organe.
Zunächst ging in der vergangenen Woche, wie durch die Betreiber angekündigt, die WKA 3 ans Netz. Nun folgte die WKA 2. Mit beiden Anlagen verstoßen die Betreiber gegen die beschriebenen Betriebsbeschränkungen und somit gegen § 44 (1) BNatSchG. Folglich müssen wir davon ausgehen, dass auch mit den Anlagen 4 und 5 gegen die Auflagen verstoßen wird, sobald diese ans Netz gehen.
Wir gehen davon aus, dass die UNB unsere Anzeige umgehend an die zuständige Genehmigungsbehörde, das LLUR in Flintbek, weiterleitet und dass umgehend die Protokolle aus den Anlagen der Windparkbetreiber angefordert werden.
Nach Meinung des Seeadlerschutz Schlei e.V. hätte das LLUR die Aufgabe gehabt, dass Einhalten ihrer eigenen Betriebsbeschränkungen zu überprüfen, anstatt zum wiederholten Male darauf zu hoffen, dass die Betreiber nicht wieder die viel zu geringen Strafen einkalkulieren, weil es so für sie wirtschaftlicher ist. Der normale Bürger hat in der Regel gar keine Möglichkeit, sich ein Wissen über die Bestimmungen anzueignen, geschweige denn, diese Bestimmungen zu überprüfen. Hierfür ist die Genehmigungsbehörde zuständig.
Für unseren Verein ist dieses Vergehen ein ganz klarer Verstoß gegen das Tötungsverbot.
Wir erwarten von den zuständigen Behörden eine konsequente Verfolgung und eine Bestrafung, die zum einen dem sich illegal verschafften wirtschaftlichen Vorteil angepasst ist und zum zweiten endlich ein deutliches Zeichen setzt, dass sich derartige Verstöße nicht lohnen.