Am 16. September wendet sich der Verein erneut an die UNB in Rendsburg, um Klarheit über den Umgang mit mehreren Anzeigen gegen Windparkbetreiber in der Gemeinde Loose / Halbinsel Schwansen zu erlangen, da nach Beobachtungen aus der Bevölkerung regelmäßig weiter gegen die Auflagen der Genehmigung verstoßen wird.

Hier der Brief an die UNB:

Zunächst würde ich gern erfahren, was aus der Anzeige bezüglich der Sperrung eines Feldweges zur WEA 5 in Loose geworden ist? Der Feldweg wurde teilversiegelt und mit einem Gatter samt Schloss gesperrt. Es war uns nicht weiter möglich, beispielsweise die Uferschwalben in der alten Kiesgrube weiter zu dokumentieren. Zur Naherholung kann der Weg nicht mehr genutzt werden.

 

Des Weiteren hat unsere Anzeige bezüglich der Missachtung der Genehmigungsauflagen für die WEA 2-5 offensichtlich keine Wirkung gezeigt. Auch nach unserer Anzeige wurden die Windkraftanlagen bei den beschriebenen Witterungsbedingungen an mehreren Abenden und Nächten nicht abgeschaltet.

 

Bei uns ist der Eindruck entstanden, dass nach den desaströsen Umständen um den Bau des Windparks in Loose, welcher mittlerweile deutschlandweit traurigen Bekanntheitsgrad erreicht hat, die Behörden weiterhin an der Nase herumgeführt werden.

 

Wie können wir und die interessierte Öffentlichkeit erfahren, welche Behörde zu allen beschriebenen und angezeigten Fällen aktiv wurde und welche Strafen in den Einzelfällen gegen die Betreiber verhängt wurden?

 

Die Auflagen für den Fledermausschutz gelten bis zum 30. September. Besteht bei den zuständigen Behörden ein Personalmangel und fühlt man sich nicht in der Lage, die selbst niedergeschriebenen Genehmigungsauflagen zu kontrollieren?

 

Wenn dies bereits bei 4 neuen Windkraftanlagen der Fall sein sollte, wie wird man bei den bisherigen Zielen der Landesregierung, jährlich hunderte weitere Anlagen on- und offshore in Schleswig-Holstein zu errichten, gewährleisten können, dass die Auflagen dieser vielen Industrieanlagen kontrolliert bzw. eingehalten werden?

 

Immer wieder betonen Herr Albig und Herr Habeck, dass man sich von Seiten der Genehmigungsbehörde stets nach geltenden Bestimmungen und technischen Anweisungen bei den Genehmigungen halten würde. Dies ist erst einmal glaubhaft, nur sieht die Umsetzung nach Genehmigung scheinbar völlig anders aus.

 

Welche Mittel stehen uns als Verein sowie Privatpersonen zu, nun noch Einfluss darauf zu nehmen, dass der Artenschutz in Loose nicht weiter mit Füßen getreten wird?

 

Sollte Ihre Behörde für diese Belange und unsere Fragen nicht zuständig sein, so bitte ich Sie, diese an die zuständigen Personen bei den zuständigen Behörden weiter zu reichen.

 

Wir erwarten umgehend das Einschreiten der zuständigen Behörde. Vermutlich sind bereits etliche seltene Fledermäuse durch die Missachtung der Auflagen getötet worden.

 

Ich werde mir erlauben, diesen Brief an die Mitglieder unseres Vereins, weitere Interessierte sowie die Presse weiter zu leiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Frank Dreves

Vorsitzender