Unser Verein hat erneut Anzeigen gegen die Windparkbetreiber in Loose gestellt. Die Untere Naturschutzbehörde wurde zunächst davon in Kenntnis gesetzt, dass rund um den Windpark in Loose Stacheldraht gezogen wurde und mehrere Tore installiert wurden. Eine Genehmigung hierfür war der UNB nicht bekannt. Erforderliche Schritte wurden durch die Behörde eingeleitet.

Wie auch im Vorjahr beobachten wir nun, dass die durch das LLUR geforderten Auflagen für den Fledermausschutz nicht eingehalten werden. Zu dieser Jahreszeit müssen die Windkraftanlagen in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang abgeschaltet werden, wenn bestimmte Witterungsverhältnisse herrschen. Hierzu gehört die Temperatur von über 10 Grad, eine Windgeschwindigkeit von unter 6m/s und eine Niederschlagsfreiheit. Treffen diese drei Kriterien zusammen, müssen die WKA abgeschaltet werden. Doch die Betreiber scheint dies nicht sonderlich zu interessieren. Windmüller Peter Kirberg hat in seiner WKA einen Mechanismus eingebaut, welcher seine Anlage umgehend stoppen lässt, sobald die beschriebenen Kriterien ermittelt wurden. Für die 4 weiteren WKA in Loose gelten die gleichen Regeln, gegen die nun wiederholt verstoßen wurde. Wir fordern die UNB auf, umgehend aktiv zu werden. Das LLUR fordern wir auf, den Betreibern aufgrund des wiederholten Verstoßes gegen Naturschutzgesetze, die Betriebsgenehmigung zu entziehen und eine unmissverständlich hohe Geldstrafe auszusprechen. Die lange Kette von Verstößen ist skandalös und entsetzt viele Bürger der Halbinsel Schwansen. Es bleibt weiterhin die Frage offen, wie die Genehmigungsbehörden tausende neuer Windkraftanlagen und die durch sie selbst geforderten Auflagen kontrollieren wollen, wenn sie es nicht einmal mit 4 WKA in Loose schaffen? Wieviel Personal wäre hierfür nötig?