Im Streit um den Bau immer neuer und höher in den Himmel hineinragender Windkraftanlagen taucht auch immer wieder der Uhu in den Papieren auf. Ornithologen und Behörden sind sich uneinig darüber, ob der Uhu nun als kollisionsgefährdet eingestuft werden sollte, oder eben nicht. Stellen Windkraftanlagen in der Nähe zu Uhu-Brutplätzen ein signifikantes Tötungsrisiko für die Brutpaare dar? Wenn dies so sein sollte, so stellte dies ebenfalls ein Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz dar. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Deutschen Vogelschutzwarten fordert einen Abstand zwischen Windkraftanlage und Uhubrutplatz von 1.000m. Wenn es nach der Meinung einiger Vorhabenträger von Windparks ginge, dann würde der Uhu ganz aus diesem Empfehlungspapier verschwinden. Ebenso wie der Seeadlerschutz Schlei e.V. es für den Seeadler fordert, soll nun per Telemetriestudie die Raumnutzung einiger Uhus untersucht werden. In Schleswig-Holstein ist dies für die Uhus ein Pilotprojekt. In zwei Jahren sollen 10 Uhus besendert werden. Im Landesteil Schleswig (Silberstedt und Lindewitt) wurden im vergangenen Sommer die ersten vier Uhus (Altvögel, davon 3 Männchen und ein Weibchen) mit Sendern ausgestattet. Mit den ersten Ergebnissen wird Ende 2018 im Artenschutzbericht gerechnet.
Frank Dreves
Quelle: MELUND Schleswig-Holstein
Jahresbericht 2017 Zur biologischen Vielfalt, Jagd und Artenschutz