–  An der Singschwanzählung am Samstag nahmen 23 Vereinsmitglieder teil. In Gruppen aufgeteilt konnte durch die Vielzahl der Teilnehmer eine optimale Synchronzählung stattfinden. Hierbei wurden 2.682 Individuen dokumentiert. Dazu kommen sicherlich Singschwäne an einigen Stellen, die nicht erfasst werden konnten. Die rastenden Schwäne wurden alle auf Rapsanbauflächen gezählt. Der Jungvogelanteil bestand aus lediglich etwa 12%. Auffällig viele Singschwäne halten sich wieder in den unterschiedlichen Riesebyer Ortsteilen Basdorf, Krieseby, Büchenau, Stubbe und Sönderby auf. Die größte Ansammlung auf Schwansen konnte in Sönderby festgehalten werden. Hier waren in drei Trupps 750 Singschwäne auf den Feldern zu beobachten. Zur Freude der Beteiligten konnten dort auch bereits 10 Feldlerchen gesichtet werden. In Angeln konnten beispielsweise in Rabenkirchen-Faulück oder beim Gut Roest größere Gruppen gezählt werden. Auch Seeadler konnten in der gesamten Region beobachtet werden. Bei Schwastrum-Mühle konnte ein großer Trupp mit 430 Schwänen dokumentiert werden. Die nordischen Gäste werden noch etwa drei Wochen in unserer Region verweilen, bevor sie sich dann wieder auf ihren weiten Weg nach Skandinavien und Russland machen, wo sich ihre Brutreviere befinden. Der Seeadlerschutz Schlei e.V. möchte über mehrere Jahre die Winterrast der Schwäne in Zahlen festhalten und vergleichen. Singschwäne gelten als Namensgeber der Halbinsel Schwansen. Gegen Abend fliegen sie auf ihre Schlafgewässer, wo sie gegen Prädatoren geschützt sind. Schon in der Morgendämmerung fliegen sie dann wieder über Schwansens Dörfer, um sich auf den Rapsfeldern niederzulassen. Die Vergrämung von Singschwänen oder gar das Schießen auf die Tiere ist strengstens verboten. Der Vorfall, der sich kürzlich im Riesebyer Ortsteil Stubbe ereignet hatte, scheint derweil aufgeklärt zu sein. Die Schüsse konnten einem Jäger zugeordnet werden, gegen den ein Verfahren eingeleitet wurde. Nach Auffassung des Seeadlerschutz Schlei e.V. darf eine derartige Vorgehensweise nicht als Kavaliersdelikt betrachtet werden. Personen, die so etwas machen bzw. initiieren lassen, gehört die Jagderlaubnis entzogen und sie gehören aus der Gemeinschaft der seriösen Weidmänner ausgeschlossen. Woran der am Samstagabend auf einem Feld in Stubbe gefundene junge Singschwan verendet ist, bleibt zunächst noch ungewiss. Die Untere Naturschutzbehörde sowie die Ordnungsbehörde des Amtes Schlei Ostsee wurden über den Fund in Kenntnis gesetzt. In den nächsten Wochen sollen noch zwei Singschwanzählungen stattfinden.