Seeadlerverein erstattet Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde aufgrund von Störungen einer Seeadlerbrut in der Gemeinde Thumby
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. hat heute Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde erstattet, da es seit nunmehr 2 Wochen immer wieder zu Störungen um einen Seeadlerbrutplatz in der Gemeinde Thumby kommt. LKW´s haben über Tage den gesperrten Bereich befahren, um Klärschlamm anzuliefern. Riesige Staubwolken entstanden, die sich über Kilometer ausdehnten. Beim Entleeren der LKW`s und dem damit verbundenen Lärm flog der auf seinem Gelege sitzende Seeadler immer wieder vom Horst. Der Seeadler brütet hier etwa seit dem 12. März, so dass man um den 20. April mit dem Schlüpfen eines oder mehrere Jungvögel rechnen kann. Seeadler brüten 38-40 Tage und legen maximal 3 Eier. Kommt es nun zu einem Brutabbruch, so wie es an diesem Horststandort in den vergangenen zwei Jahren der Fall war, gibt es für das Seeadlerpaar in diesem Jahr keinen zweiten Versuch. In den letzten Tagen wurde dann das Feld direkt am Horststandort für die Aussaat von Rüben vorbereitet. Wieder entstanden riesige Staubwolken und der Adler flog vom Horst. Störungen gab es 2018 beispielsweise auch an einem Horst im Bereich Kappeln, wo ein besetzter Horst gezielt mit einer Drohne angeflogen wurde. Auch beim Seeadlerpaar in der Gemeinde Barkelsby kam es 2018 zum Brutabbruch. Teilweise werden die Nester deshalb in diesem Jahr rund um die Uhr aus sicherer Distanz bewacht. Im Fall Thumby ist dem Landeigentümer der Standort des Horstes bekannt. Mit dem zuständigen Förster des Bereiches haben wir als Verein einen guten Austausch. Ihm haben wir umgehend mitgeteilt, dass wir heute Anzeige bei der UNB gegen das Vorgehen erstattet haben. Hinzu kommt, dass die Fläche des ursprünglich geplanten Windparks Maasleben in Holzdorf als Windvorrangfläche aus dem aktuellen Entwurf der Regionalplanung gestrichen wurde, weil diese sich im Schutzbereich genau zu diesem Seeadlerhorst in der Gemeinde Thumby befindet. Wenn sich ein Seeadlerhorst im 3km Schutzradius um eine Windvorrangfläche befindet, so wird es fast unmöglich sein, hier die Windkraft als signifikante Tötungsgefahr für Seeadler durchzusetzen. Der Verwalter der landwirtschaftlichen Flächen ist aus unserer Sicht verantwortlich für das Befahren der LKW`s des gesperrten Bereiches. Allerdings ist der Sperrbereich deutlich mit Hinweisschildern gekennzeichnet, so dass auch die Fahrer der LKW deutlich sehen können, dass hier eine Weiterfahrt nicht erlaubt ist. Fraglich ist, ob es nicht schon zu spät ist und deshalb hat der Verein die UNB auf die Dringlichkeit hingewiesen. Die Störungen sind nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den Artenschutz und gegen das Bundesnaturschutzgesetz.