Stellungnahme des Seeadlerschutz Schlei e.V.  zu dem veröffentlichten Artikel „Gefahr für Seeadler-Brutplatz?“ in der Eckernförder Zeitung vom 16. April 2019 und zur nun erfolgten Brutaufgabe der Seeadler in Thumby

Jetzt ist es sicher: Nach massiven Störungen rund um den Seeadlerbrutplatz in der Gemeinde Thumby, haben die Seeadler nun ihre Brut aufgegeben. Dies wurde bereits vor Ostern deutlich. Immer wieder flogen die Adler bei der Anlieferung von Klärschlamm und der Bearbeitung des Feldes vom Horst und kehrten teilweise erst Stunden später zurück. Schließlich gaben sie die Brut auf. Der Terzel (Seeadler-Männchen), kehrte in den Folgetagen immer noch einmal zum Horst zurück. Längst hatten Krähen und Kolkraben sich an dem ungeschützten Gelege zu schaffen gemacht. Dass unsere Anzeige bei der UNB nicht weiter verfolgt werden soll, so wie die Pressesprecherin des Kreises RD-ECK über die Zeitung verkünden lassen hat, verwundert sehr, denn der Landrat selbst hat die Sperrung von Wegen und Wald um den Seeadlerbrutplatz lt. Beschilderung veranlasst (siehe beigefügtes Bild). Nun hat dieser Fall eine neue Dimension angenommen, denn nun liegen nicht nur der Hinweis und die damit verbundene Anzeige der massiven Störung vor, jetzt haben die Störungen einen Brutabbruch zur Folge gehabt. In Thumby können wir deshalb das dritte Jahr in Folge keinen Bruterfolg beim Revierpaar verzeichnen.

Zum Sachverhalt:

  • Der Bereich um den Seeadlerhorst ist seit Jahren gesperrt. Dies ist an der Zuwegung zum Wald deutlich gekennzeichnet und kann weder von Fußgängern noch Haltern von Kraftfahrzeugen bzw. LKW übersehen werden. Die Sperrung wurde nach Bundesnaturschutzgesetz durch die Landes- bzw. Kreisbehörden durchgeführt. Der Hinweis auf das Seeadlerschutzgebiet wird auf einem gesonderten Schild vom Kreis, vertreten durch den Landrat, mit „Der Landrat“ unterzeichnet. Die Sperrung nach Landeswaldgesetz §30 ist hingegen veraltet, denn dieser Paragraph wurde lange schon aufgehoben.
  • Dem Landeigentümer sowie dem Betriebsleiter für die landwirtschaftlichen ist die Existenz des Seeadlerhorstes bekannt.
  • In den vergangenen zwei Jahren gab es keinen Bruterfolg bei dem Seeadlerpaar.
  • Zwischen dem 10. und dem 12. März begann das Seeadlerpaar mit der Brut. Es war also davon auszugehen, dass um den 20. April ein oder mehrere Jungvögel schlüpfen.
  • Trotz dieser Kenntnis wird der gesperrte Bereich zur Anlieferung von Klärschlamm über Tage mit großen LKW befahren (siehe beigefügtes Bild). Riesige Staubwolken entstehen. Beim Entleeren der LKW wird immer wieder die hintere Klappe des LKW angeschlagen, wobei es sehr laut wird. Wiederholt fliegt der Adler in diesen Tagen durch die beschriebene Lärmursache vom Horst und kehrt teilweise erst Stunden später wieder zurück.
  • Auf dem Feld direkt am Seeadlerhorst wird alles für die Rübenaussaat vorbereitet, wieder entstehen große Staubwolken, wieder fliegt der Seeadler vom Horst.
  • Der Seeadlerschutz Schlei e.V. zeigt den Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz an.

 

Auszug aus dem EZ-Bericht vom 16. April:

„Die Prüfung der Sachverhalte durch die UNB, die Abteilung Artenschutz des LLUR und dem landwirtschaftlichen Betriebsführer der betroffenen Flächen, ergab keinen Hinweis für ein zu verfolgendes Handeln. Ein Verstoß gegen den Horstschutz sei nicht nachzuweisen gewesen, so die Pressesprecherin. Daher werde die Anzeige nicht weiter verfolgt, teile Campos Sorroche mit.“

Anmerkungen:

Der Schutzbereich wurde durch den Kreis bzw. das Land selbst veranlasst. Wenn LKW diesen Bereich rücksichtslos befahren und dies von uns mit Fotos belegt wird, warum ist dann kein Verstoß nachzuweisen?

Der hier mit Landes- und Kreisbehörden in gleichem Zusammenhang genannte Betriebsführer weist jeden Spaziergänger darauf hin, dass der Bereich gesperrt sei, das Befahren mit LKW veranlasst er aber?

Auszug aus dem EZ-Bericht vom 16. April:

„Nach Aussage der Pressesprecherin habe es sich bei der landwirtschaftlichen Flächenbearbeitung um eine zulässige und damit ordnungsgemäße Bewirtschaftung gehandelt. Laut Landesnaturschutzgesetz gilt in einem Radius von 100 Metern um einen Brutplatz von beispielsweise Seeadlern, ein besonderer Schutz. Der Bereich müsse allerdings nicht markiert werden, um nicht zusätzlich noch das Interesse zu wecken, so die Pressesprecherin.“

Anmerkungen:

Das ist ein Widerspruch an sich. Die Bearbeitung des Ackers fand in Horstnähe statt. Der Eigentümer der Flächen weiß um den Horststandort. Eine Bestellung des Ackers genau in der sensiblen Brutphase ist demnach als massive Störung zu bewerten. Der Anbau beispielsweise von Raps wäre völlig unproblematisch gewesen, da dieser bereits in Blüte stünde. Sollten dem Landwirt Verluste entstehen, weil er seinen Acker aufgrund eines Seeadlerhorstes nicht bestellen kann, oder zumindest einen Teil davon, so muss dieser hierfür eine Entschädigung aus Landesmitteln erhalten, dies ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Es kann doch aber nicht sein, dass jeder Erholungssuchende des Weges verwiesen wird und sich strafbar macht, sobald er gesperrte Bereiche betritt, hingegen schwere Maschinen und LKW hier aber zum Einsatz kommen dürfen. Eine massive Störung durch das Befahren von großen LKW ist unverantwortlich. Insbesondere, da hier eine Sperrung ab Weganfang nach Landeswaldgesetz § 30 (aufgehoben), Landesnaturschutzgesetz § 25 sowie Bundesnaturschutzgesetz § 20f vorliegt. Dies ist mit Schildern genau an dieser Stelle deutlich gekennzeichnet. Neben dem Landrat unterzeichnet hier ebenfalls der Eigentümer!

Hintergrundinformationen:

Der umschriebene Horststandort verhindert seit Jahren die von einem Landeigentümer gewünschte Ausweisung einer Fläche auf Holzdorfer Gemeindegebiet als Windvorrangfläche, da hier ein Schutzbereich von 3km um den Horst unterschritten würde. Auch der Landeigentümer der hier zur Debatte stehenden Fläche möchte gern Windkraft bauen – beispielsweise in Dörphof. Der oben bereits erwähnte „Betriebsleiter“ sprach uns gegenüber wiederholt seinen Unmut darüber aus, dass Windkraft durch Großvogelschutz verhindert würde. Aus diesem Grunde darf es nicht verwundern, wenn zumindest angezweifelt wird, dass an diesem Schwansener Standort, wie auch an weiteren Standorten der Halbinsel, Störungen in der hoch sensiblen Phase nichts mit Windkraftplanungen zu tun hätten.

Trauriges Ergebnis Stand 16.4.2019:

Die Zuwegung zum Wald, in dem sich der Seeadlerhorst befindet, wurde nun durch einen Holzbalken für Fahrzeuge gesperrt. Die Seeadler haben die Brut nach den massiven Störungen abgebrochen! Dies bestätigt uns ebenfalls der Forstbeauftragte. Ein erfreuliches Ereignis bleibt trotz dieses erneuten Rückschlags im Seeadlerschutz zu berichten: In der Gemeinde Barkelsby sind zwei Seeadlerküken geschlüpft und werden liebevoll von beiden Elternteilen um- bzw. versorgt.