Eckpunktepapier der Bundesregierung bedeutet das Ende des Artenschutzes in Deutschland
Mit Entsetzen betrachten wir das Eckpunktepapier „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“, welches am 4.4.2022 durch Bundesumweltministerin Lemke und Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgelegt wurde.
Erschreckend ist zudem, wie sich beispielsweise der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in seiner Forderung nach mehr Windkraftanlagen geradezu überschlägt.
Nicht selten wird dieser Tage der Krieg in der Ukraine genutzt, um auf Deutschlands Abhängigkeit von Russland aufmerksam zu machen und dadurch noch lauter die Forderung nach mehr Windkraft herauszurufen. So auch in dem von Lemke und Habeck veröffentlichten Eckpunktepapier.
Die im Papier aufgeführten Abstandsregeln zwischen Windkraft und Vogelhorsten sind ein Affront gegen die Arbeit der deutschen Vogelschutzwarten. Unter politischem Druck wurde bereits das Helgoländer Papier überarbeitet – nun wird es ignoriert! Wenn Robert Habeck den Artenschutz und den Windkraftausbau mit Verweis auf das Eckpunktepapier, welches nach der Sommerpause als Gesetzesentwurf zur Abstimmung steht, als „Alliierte“ bezeichnet, so wird auch seine Ausrichtung immer deutlicher.
Zunächst wirkt das „Wind-an-Land-Gesetz“, wie es zukünftig heißen soll, mit festgelegten bundeseinheitlichen Schutzabständen zu Seeadler, Rotmilan und Co. für denjenigen, der mit Artenschutz nicht viel am Hut hat, als Gesetz, in das der Vogelschutz voll integriert ist. Dies ist aber mitnichten so: Der Hinweis im Papier „Wir bewahren hohe Standdarts für den Artenschutz“ wird schon mit Blick auf die dort genannte „Zumutbarkeitsschwelle für Antragsteller“ ad absurdum geführt. Es soll sich zukünftig an Geldsummen orientiert werden, die bestimmte Vermeidungsmaßnahmen, beispielsweise für den Fledermausschutz, mit sich bringen. Übersteigen die Kosten das Budget des Windparkbetreibers, darf dieser töten und muss dafür zukünftig in Artenhilfsprogramme einzahlen.
Saisonale und brutzeitbezogene Abschaltungen von Windkraftanlagen soll es lt. Gesetzesentwurf nicht mehr geben. Auch Landschaftsschutzgebiete sollen nicht mehr verschont bleiben, damit man das bundesweite 2%-Ziel erreicht.
Die Abstandsregelungen zu Seeadlerhorsten, wie sie bis heute in Schleswig-Holstein gelten, werden mit dem geplanten bundeseinheitlichen Regelwerk deutlich verschlechtert. Zukünftig soll es für den Seeadler einen inneren Schutzbereich von 500m sowie einen zentralen Prüfbereich von 2.000m und einen erweiterten Prüfbereich von 5.000m geben. Bislang galt ein Mindestabstand von 3.000m zu Seeadlerhorsten und ein erweiterter Prüfbereich von 6.000m. Die Forderung einiger Politiker, in Schleswig-Holstein deutlich mehr als die bislang im Regionalplan vorgesehene Fläche von etwas über 2% als Windvorrangfläche auszuweisen, dürfte mit dem neuen Gesetz beschleunigt umgesetzt werden.
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. hat vor dieser Entwicklung stets gewarnt.
Selbst wenn der Artenschutz dem Windkraftausbau deutlich entgegensteht, eine habecksche Allianz also nicht zu erkennen ist, wird es in der Regel Ausnahmegenehmigungen zum Tötungsverbot geben. Dieses wird im Punkt 2 des Eckpunktepapiers deutlich. Hier heißt es unter „Artenschutzrechtliche Ausnahme“: „Erneuerbare Energien liegen im überregionalen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Damit liegt der Ausnahmegrund in der Regel vor.“
Die beiden Minister wollen das Kollisionsrisiko zukünftig mathematisch errechnen lassen und alle drei Jahre die Signifikanz des Tötungsrisikos feststellen lassen.
Aus den Wiedergutmachungszahlungen der Windkraftbetreiber werden dann Gutachten und Programme bezahlt, aus denen politisch korrekt hervorgeht, wie die Anzahl von Rotmilanen und Seeadlern zunimmt.
In den Zubehörkasten von neu installierten Windkraftanlagen gehört zukünftig ein Spaten, um die Kadaver von Greif- bzw. Großvögeln schnell verschwinden zu lassen, damit das gute Gewissen für die öffentliche Sicherheit auch stets gewahrt bleibt.
Die Zukunft für den deutschen Wappenvogel sieht düster aus.
Foto anbei: Seeadler erschlagen von Windkraftanlage im Windpark Holtsee-Altenhof (Kreis Rendsburg-Eckernförde) am 9.3.2020 – Foto: Frank Dreves