Pressemitteilung Seeadlerschutz Schlei e.V. vom 13.4.2026

Drohnenabsturz in Barkelsby –

wird dem Verdacht auf Greifvogelverfolgung genauso sorgfältig nachgegangen, wie dem Verdacht auf Spionage?

Dass der Russe oder wer auch immer eine Drohne nach Eckernförde schickt, um dort den Marinestützpunkt auszuspionieren und die Drohne dann am Hemmelmarker See, rein zufällig, in der Nähe zu einem Seeadlerhorst, wo das Seeadlerpaar, rein zufällig, seit Monaten per Drohne illegal gestört wird und ebenfalls, rein zufällig, ein Windindustriegebiet im Schutzbereich der Adler geplant ist, abstürzt, dürfte wohl niemand so recht geglaubt haben.

Drohnentyp für unauffällige Spionage ungeeignet

Die Marine veranstaltet regelmäßig einen „Tag der offenen Tür“ mit hunderten zivilen Besuchern auf ihrem Gelände in Eckernförde, wer also spionieren wollte, würde diese Gelegenheit nutzen und nicht mit einer Drohne dieses Typs den Stützpunkt aufsuchen: Nach ersten Recherchen handelt es sich bei dem Fundstück vom Hemmelmarker See am wahrscheinlichsten um eine FPV-Drohne (First Person View) der 7-10 Zoll-Klasse. Diese Drohnenart ist deutlich leistungsstärker, schneller und hat eine höhere Reichweite als normale Hobby-Drohnen. Sie ist aufgrund ihrer geringen Akkulaufzeit für klassische, unauffällige Spionage ungeeignet, zudem ist sie auch viel zu laut. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 140km/h wäre sie allenfalls als „Kamikaze-Drohne“ in modernen, militärischen Auseinandersetzungen oder zur schnellen Aufklärung von Stellungen hinter der Frontlinie einsetzbar. Bei der Brutvogelstörung hat sie allerdings den Vorteil, dass man mit ihr durch dichte Waldgebiete fliegen kann. Ob das sichergestellte Gerät eine Speicherkarte enthält, ist fragwürdig. In diesem Fall wäre es leicht festzustellen, ob es sich um jene Drohne handelt, die wiederholt gegen den Seeadlerhorst gesteuert wurde. Handelt es sich um eine Long-Range-FPV-Drohne, könnte sie von weiter weg gesteuert worden sein.

Mit Drohnen gegen Adler – für die Windkraft!

Immer wieder wurden Seeadlerbruten in den vergangenen Jahren in unserer Region durch Drohnen gestört. So zum Beispiel im Kollholz in Saxtorf/Rieseby (ebenfalls auf der Halbinsel Schwansen), wo das Brutpaar dadurch erfolgreich am Brutvorgang gehindert wurde. Es ist schwer, den Drohnenpiloten dabei habhaft zu werden, da der Standort der Steuerung durch den Piloten auf die Schnelle schwer festzustellen ist. Bei den Störungsstandorten ist auffällig, dass ausnahmslos immer Windindustrie in der Nähe geplant ist. Die illegale Fällung von Horstbäumen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen, wie auch das Auffinden vergifteter Greifvögel. Seeadlerbrutpaare können das Millionenvorhaben eines Windindustriegebietes verhindern, wenn dieses, wie in Hemmelmark/Hohenstein, innerhalb des Schutzbereiches des Horstes liegt. Eine Ausnahme zum Tötungsverbot muss durch die Genehmigungsbehörde erteilt werden – die schwerste Hürde für Vorhabenträger. Aus diesem Grund liegt für viele Bürger der Verdacht nahe, dass Profiteure der Windindustrie hinter der illegalen Verfolgung von Greifvögeln stecken.

Wird genau ermittelt?

Der Seeadlerschutz Schlei e.V. erwartet, dass die Ermittlungsbehörden unsere Hinweise mit gleicher Intensität verfolgen, wie den Anfangsverdacht einer möglichen Spionageaktion, durch wen auch immer. Bei unseren Nachbarn in Dänemark wird mittlerweile eine neu gegründete, 12-köpfige Sondereinheit der Polizei gegen Greifvogelverfolgung eingesetzt. Es wird Zeit, dass auch in Schleswig-Holstein die illegale Greifvogelverfolgung verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerät und der Ruf nach einer SOKO lauter wird.

Stellt sich der Drohnenpilot selbst?

Für den Drohnenpiloten wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, sich zu stellen, denn es ist bei dem Ermittlungsdruck wahrscheinlich, dass der Halter der Drohne ermittelt wird. Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dürfte deutlich weniger wiegen als ein Spionageverdacht. Gleichwohl jede registrierte Drohne dem Piloten anzeigt, dass dieses Gebiet am Hemmelmarker See nicht beflogen werden darf und auch der Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz hohe Geldstrafen, bis zur Freiheitsstrafe mit sich bringen kann.

Täter bekannt?

Möglicherweise kennt auch jemand einen Drohnenpiloten, der die Intention verfolgt, dass die Seeadler am Hemmelmarker See einem möglichen Industriegebiet nicht im Wege stehen. In diesem Fall wäre es empfehlenswert, dass diese Kenntnis der Ermittlungsbehörde mitgeteilt wird.