27.9.2016
Auf unsere Fragen zu den Verstößen in und um den Windpark Loose bekamen wir von den zuständigen Behörden bislang keine Antwort.
Dafür erfuhren wir heute ein paar Dinge aus der Eckernförder Zeitung: Nach den Recherchen der Zeitung seien die angezeigten Verstöße alle noch in der Prüfung. Ordnungswidrigkeitsverfahren laufen demnach noch und Bußgelder wurden noch nicht verhängt. Auch der gesperrte Weg zur Windkraftanlage Nummer 5 auf dem Gelände von Kurt-Jürgen Carl (Gut Ludwigsburg) steht derzeit wohl noch in der Aufklärungsphase durch die UNB. Allerdings macht das LLUR laut des Artikels in der EZ deutlich, dass der Fledermausschutz in der Zeit des Probebetriebs der Windkraftanlagen noch nicht gelte. Zu deutsch: Wenn also die Windkraftanlagen in der Probezeit die Lungen der Fledermäuse zerplatzen lassen (Barotrauma), dann ist das nicht so problematisch, sondern erst, wenn die Anlagen unter Normalbetrieb laufen??? Nach unserer Kenntnis bedarf es diesbezüglich einen Antrag einer Ausnahmegenehmigung. Nach den Erfahrungen mit den Betreibern ist es kaum vorstellbar, dass diese eine derartige Ausnahmegenehmigung beantragten.